Buchungsbedingungen
Buchungsbedingungen
1. ANMELDUNG / REISEBESTIMMUNGEN
Der Mietvertrag wird von ABITARE im Namen und für Rechnung der jeweiligen Eigentümer, in der Eigenschaft als Vermittler, zu den von den Eigentümern festgesetzten Preisen abgeschlossen. Eine Buchung ist nur schriftlich möglich (Anmelde- und Vertragsformular) und ist vertragsmässig nur in Verbindung mit der Buchungsbestätigung durch ABITARE gültig.
Die Anzahlung, 25% vom Mietpreis muss spätestens 10 Tage danach (Datum der Buchungsbestätigung) bei uns eingehen. Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen, 40 Tage und weniger vor Mietbeginn, muss der Gesamtbetrag im Moment der Reservation entrichtet werden.
Die Buchungsbestätigung gibt Ihnen einen vertraglichen Anspruch, gegenüber dem Hauseigentümer, auf Inanspruchnahme der von Ihnen gebuchten Leistungen. Bei den von uns angebotenen Leistungen handelt es sich ausschliesslich um die Vermittlung von Fremdleistungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort des Mietobjekts, bzw. der Wohnort des Eigentümers. Muss der Vertrag aus Gründen höherer Gewalt oder Vertragsbruch Dritter abgeändert werden, beschränkt sich die Haftung von ABITARE auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge.
2. STORNO / STORNOGEBUEHREN
Bei Annullation einer Buchung werden folgende Prozentsätze des Gesamtpreises berechnet:
- bis 61 Tage vor Mietbeginn 20%
60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%
34 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60%
14 bis 2 Tage vor Mietbeginn 75%
1 - 0 Tage vor Mietbeginn wird Gesamtmietpreis berechnet.
Für jede andere Abänderung einer Buchung, oder falls ein Feriengast seine/ihre Buchung auf eine andere Person übertragen will - vorausgesetzt es handelt sich um die gleiche Unterkunft und den gleichen Zeitraum – kann dem Feriengast eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro berechnet werden.
Wegen der COVID-19 Situation haben wir unsere „Standard“ Stornobedingungen angepasst, dies sind die Bedingungen in Bezug auf Covid-19:
Falls die zuständigen Behörden eines Staates oder aller Nationen neue Regelungen oder teilweise Einschränkungen der Reisebedingungen erlassen, gilt folgendes: Bei Aenderungen oder Einschränkungen der bestehenden Regeln am Wohnort des Kunden (d.h. lokaler „Lock-down“, Schliessung der Grenzen oder Quarantäne-Auflage bei Rückreise), innerhalb von 30 Tagen vor der Ankunft, gemäss schriftlicher Reservationsbestätigung, welche die Abreise verhindern, oder behördliche Aenderungen am Reiseziel (d.h. lokaler „Lock-down“, Schliessung der Grenzen oder Quarantäne-Auflage bei Ankunft), welche die Ankunft verunmöglichen, kann der Reservierende die Buchung annullieren, und allenfalls geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet.
3. PREISE / MIETDAUER
Der Zeitraum für die Mindest- und Höchst-Mietdauer variiert je nach Unterkunft und die Informationen dazu finden Sie in den Unterkunftsbedingungen, Leistungen und Nebenkosten, oder in der jeweiligen Unterkunftsbeschreibung.
Das Mietobjekt ist am Anreisetag zwischen 16.00 und 19.00 Uhr zu übernehmen und am Abreisetag zwischen 08.00 und 10.00 Uhr zu verlassen.
Die genaue Ankunftszeit muss ABITARE bei der Buchung, oder auch später noch UNBEDINGT mitgeteilt werden, so dass der Hauseigentümer oder Verwalter die Feriengäste vor Ort treffen kann.
Ausserhalb dieser Zeit können wir nicht garantieren, dass noch jemand Kompetenter für die Uebergabe zur Verfügung steht. Wir haften nicht für die Ihnen dadurch zusätzlich entstehenden Kosten.
Jegliche Änderungen bezüglich des Anreisetags und der Ankunftszeit müssen ABITARE mindestens drei Tage vor Anreise mitgeteilt und von ABITARE rückbestätigt werden. Im Falle von unvorhersehbaren Verspätungen am Anreisetag, sind die Feriengäste angehalten, die auf dem Voucher angegebene Nummer anzurufen. Bitte rufen Sie an, sobald das Problem auftritt, um dem Hauseigentümer bzw. Verwalter Zeit zu geben, das Treffen neu zu planen.
Im Fall, dass Hauseigentümer bzw. Verwalter nicht erreichbar sind und keine Möglichkeit besteht, ihn/sie über die verspätete Ankunft zu informieren, falls die verspätete Anreise nicht im Voraus abgesprochen war, oder der Eigentümer eine spätere Ankunft nicht annehmen kann, muss der Feriengast die Kosten für eine eventuelle Übernachtung im Hotel alleine tragen. Wenn der Hauseigentümer bzw. Verwalter wegen einer unplanmäßigen Ankunft zum Anwesen kommen muss, kann er vom Feriengast eine Kostenerstattung verlangen.
4. KAUTION – NEBENKOSTEN - SCHWIMMBAEDER
Bei Ihrer Ankunft ist bei dem Vermieter oder dem Schlüsselhalter eine im Vertrag festgelegte Kaution, IN BAR, von € 200.00 bis € 1‘500.00 (s. Vertrag) zu hinterlegen.
DER EIGENTÜMER BZW. VERWALTER KANN DEN ZUGANG ZU DER FERIENUNTERKUNFT VERWEIGERN, SOLANGE DIE KAUTION NICHT BEZAHLT IST.
Die quantifizierbaren Nebenkosten sind, nebst der Kaution, beim check-in, dem Besitzer oder Vertreter, sofort, in bar, zu entrichten.
An Ihrem Abreisetag erhalten Sie die geleistete Kaution, unter Abzug eventuell anfallender Kosten für am Mietobjekt verursachte Schäden, zurück.
Bei manchen Mietobjekten reserviert sich der Hausbesitzer das Recht, die obenerwähnte Kaution, 72 Stunden nach Abreise einzubehalten, um Zeit, für eine akkurate Kontrolle des Mietobjektes, Grundstückes zu gewinnen, vor der Rückgabe der Kaution.
ABITARE lehnt im Falle eines der Sicherheitskaution betreffenden Streitfalls zwischen dem Hauseigentümer und dem Feriengast jede Verantwortung ab.
Das Haus ist in "besenreinem" Zustand zu verlassen: sollte das Mietobjekt in einem unzumutbaren Zustand verlassen werden (dreckiges Geschirr, Abfall nicht korrekt entsorgt…), hat der Eigentümer das Recht € 100.00- 200.00 zusätzlich zu den Reinigungskosten zu verlangen. Sollte der Eigentümer des Ferienobjektes nach dem check-out der Kunden eine Busse betr. der Abfallentsorgung erhalten, kann der Kunde auch nach Abreise noch haftbar gemacht werden.
Wo keine Endreinigung anfällt, müssen die Feriengäste die Unterkunft trotzdem sauber und aufgeräumt hinterlassen. Falls eine Unterkunft nicht in sauberem Zustand hinterlassen wird, müssen die Feriengäste dem Hauseigentümer bzw. Verwalter vor Ort einen für die Reinigung der Unterkunft notwendigen Betrag zahlen.
Gebühr für Haustiere, wo Haustiere erlaubt sind: 30,00 € pro Tier und pro Woche vor Ort zu bezahlen (siehe Vertrag).
Falls ein Kunde mehr als ein Haustier mitbringt, wird, bevor die Buchung bestätigt wird, abgeklärt, um welche Rasse, Grösse und Gewicht es sich bei dem Haustier handelt.
Bei Mietobjekten, wo in der Beschreibung steht, dass Haustiere „auf Anfrage“ sind, muss immer, bevor ein Haustier akzeptiert wird, die Rasse, Grösse und Gewicht abgeklärt werden.
Schwimmbäder sind während der Hoch- und Mittelsaison geöffnet. Für eine frühere Oeffnung oder verspätete Schliessung kann der Hausbesitzer einen Unkostenbeitrag verlangen, welcher vor Ort zu bezahlen ist.
Die Nutzung der Heizung (wann sie ein- und ausgeschaltet wird, Temperatur usw.) wird von regional unterschiedlichen Normen reglementiert. Zum Beispiel werden in manchen Regionen die Heizanlagen nur im Zeitraum zwischen November und April eingeschaltet. Daher kann die Heizung, auch wenn die Kosten dafür im Mietpreis eingeschlossen sind, nur während dieses Zeitraums genutzt werden. Falls die Heizkosten nach Verbrauch berechnet werden und diese nicht bereits bei der Buchung im Mietpreis eingeschlossen waren und bezahlt wurden, müssen sie vor Abreise direkt vor Ort an den Hauseigentümer bzw. Verwalter gezahlt werden.
Dem Eigentümer bzw. Verwalter ist der freie Zugang zum Anwesen gestattet, um grundlegende Instandhaltungsarbeiten ausführen zu können (Garten, Schwimmbad usw.).
5. PERSONENZAHL
Die Person, auf deren Namen der Voucher ausgestellt ist, gilt als eigentlicher Vertragsnehmer und ist verantwortlich für die Nutzung der Mietunterkunft. Falls in den Unterkunftsbedingungen, Leistungen und Nebenkosten, oder der Hausbeschreibung nicht anders angegeben, muss der Mieter einer Ferienunterkunft mindestens 18 Jahre alt sein. Die Anzahl der Personen in der Reisegruppe (Erwachsene und Kinder), die ordnungsgemäß mit dem Eigentümer/Vermittler registriert sind, darf nicht höher als die Anzahl der Schlafplätze sein, die in der Unterkunftsbeschreibung angegeben sind. Ausnahmen sind möglich, wenn Kleinkinder (bis zu 2 Jahren) mitreisen: das muss allerdings vor der Buchung mitgeteilt werden und kann nur in Übereinstimmung mit den Lizenzen akzeptiert werden, mit denen die Unterkunft ausgestattet ist. Alle weiteren Ausnahmen sind in den Unterkunftsbedingungen, Leistungen und Nebenkosten in der Hausbeschreibung auf der Webseite angegeben. Der Austausch von Mitreisenden während des Aufenthalts ist nicht gestattet, sofern nicht vorher mit ABITARE abgesprochen.
6. HAFTUNG
Falls ABITARE aus Gründen, die nicht in seiner Macht liegen, einschließlich höherer Gewalt, eine von einem Feriengast getätigte Buchung stornieren muss, wird ABITARE in Absprache mit dem Feriengast eine gleichwertige Unterkunft was Standard und Preis angeht anbieten, vorausgesetzt ABITARE ist in der Lage, eine solche Lösung zu finden. Falls der Preis der Alternativunterkunft niedriger ist, wird ABITARE dem Feriengast die Differenz erstatten.
Falls keine Einigung erzielt werden kann, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. ABITARE wird dem Feriengast den im Zusammenhang mit der Buchung an ABITARE gezahlten Betrag erstatten.
Die auf den Webseiten widergegebenen Beschreibungen sind akkurat und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. ABITARE lehnt jedoch jegliche Haftung ab, falls die Hauseigentümer ohne Mitteilung Änderungen vornehmen, außer bei Unmöglichkeit, den Vertrag vollständig oder teilweise zu erfüllen und der Feriengast die teilweise Erfüllung des Vertrags nicht annehmen will.
ABITARE haftet für die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, wobei sich die Vermittlungsbemühungen nach dem landesüblichen Standard richten und den ortsüblichen Gepflogenheiten am Zielort folgen.
Wir haften nicht:
- für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben auf der Webseite, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, sondern über die Ferienregion informieren.
- für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden.
- für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Krieg, Naturkatastrophen etc.
- Nutzung von Schwimmbädern/Jacuzzi, Spielplätzen und Sporteinrichtungen jeder Art. Die Nutzung dieser Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr;
- Schäden und Verluste durch Einbruch oder Diebstahl;
- Öffentliche Zugangsstraßen, die Sachen oder Personen Schäden oder Verletzungen zufügen könnten.
- für Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige Energie), sowie technischer Einrichtungen (z.B. ständige Bereitschaft von Heizung, Lift, Klimaanlage, Schwimmbad etc.)
- soweit in- oder ausländische gesetzliche Vorschriften die Haftung des jeweiligen Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschliessen.
- für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften tragen Sie selbst Verantwortung. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Bitte informieren Sie sich selbst über die einschlägigen Bestimmungen.
7. ÄNDERUNGEN DER PREISE UND LEISTUNGEN
Änderungen der Preise und Leistungen sind bis zur Bestätigung der Reservierung durch uns möglich, insbesondere bei Irrtümern auf der Webseite.
ABITARE sichert sich das Recht, bei der Buchungsbestätigung, den Tarif der Extrakosten in Bezug auf Strom, Heizung und Kurtaxe anzupassen, falls diese im Laufe der Saison geändert wurden, da dies nicht vom Willen von ABITARE UND/ODER des Besitzers sprich Vertreters abhängt.
8. BEANSTANDUNGEN
Im Fall jeglicher Probleme verpflichtet sich der Feriengast, sein Bestmögliches zu tun, um sie zu lösen oder gering zu halten, um jegliche daraus resultierende Beeinträchtigungen zu vermeiden. Wenn dies dem Feriengast nicht möglich ist, muss er sich umgehend, noch am Anreisetag, oder bis Ende des nächsten Arbeitstages, unter der auf dem Voucher angegebenen Telefonnummer mit ABITARE in Verbindung setzen und seine Reklamation innerhalb von 24 Stunden schriftlich per E-Mail an die Adresse info@abitarelucca.com senden. Der Feriengast ist verpflichtet, ABITARE den notwendigen Zeitraum zu gewähren, der benötigt wird, um das Problem zu lösen. Sollte keine schriftliche Reklamation eingegangen sein, wie zuvor angegeben, und keine ausdrückliche Genehmigung durch ABITARE vorliegen, verlieren Feriengäste, die ihre Unterkunft vorzeitig verlassen, jegliches Anrecht auf eine Rückerstattung des Mietpreises, außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs auf Stornierung. Reklamationen, die am oder nach Ende des Aufenthalts gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden und Rückzahlungen schließen sich aus.
9. NÜTZLICHE HINWEISE
Die Ferienhäuser und Wohnungen befinden sich in Privateigentum und sind individuell ausgestattet. Einrichtung und Ausstattung entsprechen den landesüblichen Massstäben. Insbesondere scheiden Ersatzansprüche wegen Strom– oder Wassermangel aus. Der Vermieter ist für die Ordnungsgemässe Uebergabe des Mietobjekts verantwortlich.
Dies ist genau die Art von Ferienaufenthalt, die ABITARE anbietet: die Möglichkeit, an der Kultur der ausgewählten Urlaubsgebietes teilzuhaben und für ein paar Tage oder Wochen das Umfeld mit den Einheimischen zu teilen. Um diese Erfahrung mit der richtigen Einstellung anzugehen, ist es unerlässlich, dass der Feriengast die eventuellen Unterschiede zwischen den von ABITARE angebotenen Ferienhäusern und seinem gewohnten Wohnstandard nicht nur akzeptiert, sondern sogar schätzt. Von seiner Seite hat ABITARE diese Unterkünfte sorgfältig ausgewählt und in Bezug auf die Qualität Mindest- und Höchst-Maßstäbe angelegt, so dass die Zufriedenheit von Kunden aus Europa und der ganzen Welt gewährleistet werden kann. ABITARE kann dennoch nicht ausschließen, dass diese Unterschiede manchmal zu kleineren Unannehmlichkeiten führen können - die ggf. mit dem Wesen der Bauweise und den lokalen Traditionen zu tun haben - die aber deshalb nicht als Reklamation gelten können.
Alle zusätzliche Dienstleistungen und Veranstaltungen (z.B. Abendessen, Kochkurse, Hochzeitsfeiern), die die Mieter gerne im reservierten Anwesen organisieren möchten, müssen im Voraus von den Eigentümern genehmigt werden.
10. GESETZ- UND GERICHTSSTAND
Buchungen über ABITARE können über die Webseite, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Im Falle eines Streitfalls, der während des Buchungsprozesses auftritt, ist allein der Italienische Gerichtshof für die Angelegenheit zuständig und alleine das Italienische Gesetz gilt. Durch Abschluss des Buchungsprozesses und durch das Akzeptieren der Reservierungsbedingungen verstehen sich die Allgemeinen Mietbedingungen als verstanden und ohne Vorbehalte und ohne Ausnahmen anerkannt.
Falls irgendwelche Bedingungen dieser Reservierungsbedingungen ungültig, undurchsetzbar oder unverbindlich werden oder sind, ist der Feriengast weiterhin an alle übrigen Bestimmungen gebunden. In solchen Fällen wird ABITARE die vorstehende Klausel mit einer Klausel ersetzen, die gültig und verbindlich ist und die dem ersetzten Sachverhalt so ähnlich wie möglich ist und die von dem Feriengast, im Einklang mit den Inhalten und den Leistungen der vorherrschenden Reservierungsbedingungen, akzeptiert werden muss.
Jegliche Streitfragen, die mit der Unterkunft zu tun haben und Schäden, Gerätefehlfunktionen, Verletzungen usw. betreffen und die während des Aufenthalts passieren, müssen zwischen dem Hauseigentümer bzw. der Agentur und dem Mieter der Ferienunterkunft ausgetragen werden. In solchen Fällen gilt ausnahmslos das Gesetz des Ortes, in dem sich das Gebäude befindet und die Rechtsprechung unterliegt den lokalen Gerichtshöfen.
Jegliche Probleme oder Beschwerden, die mit dem Vorliegen oder dem Nichtvorhandensein einer starken Internet- oder Wi-Fi Verbindung in der Ferienunterkunft zu tun haben, und der damit verbundenen Nutzung des Feriengastes, gehört jederzeit zu der Art Streitfall, der zwischen dem Hauseigentümer und dem Mieter der Ferienunterkunft ausgetragen werden muss.
Die originale italienische Version dieser Reservierungsbedingungen wurde möglicherweise in andere Sprachen übersetzt. Die übersetzte Version ist ein Entgegenkommen und inoffiziell und der Feriengast kann keine Rechte von der übersetzten Version ableiten. Im Falle eines Streitfalls in Bezug auf den Inhalt oder der Interpretation dieser Reservierungsbedingungen, oder Widersprüchlichkeiten oder Unstimmigkeiten zwischen der italienischen Version und Versionen in anderen Sprachen dieser Reservierungsbedingungen, soll die Version in der italienischen Sprache in dem gesetzlich zugelassenen Ausmaß gelten, herrschen und endgültig sein. Die italienische Version ist auf den ABITARE Webseiten veröffentlicht (durch Auswahl der italienischen Sprache), oder kann dem Feriengast auf schriftliche Anfrage hin zugesendet werden.